Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete ist zum 1.1.2020 auf 6 Jahre verlängert worden. Bisher flossen in den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit auch von Mietspiegeln der Städte und Gemeinden nur Mietverträge ein, die in den vorangegangenen 4 Jahren abgeschlossen wurden.
Die Hausmeisterkosten zählen zu den Kosten, die der Vermieter über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann. Nicht Bestandteil der umlagefähigen Hausmeisterkosten ist wiederum eine Notdienstpauschale des Hausmeisters für die Erreichbarkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so der BGH.
Die Nettokaltmiete und die kalten Betriebskosten sind in 18 Jahren um 26 % gestiegen, das entspricht einer jährlichen Erhöhung von 1,45 %. Die Inflationsrate ist im gleichen Zeitraum um 32 % gestiegen. Somit ist die Erhöhung der Nettokaltmieten und der kalten Betriebskosten geringer als die Inflationsrate. Für Vermieter bedeutet dies einen realen Nettokaltmieteneinnahmeverlust!
Angesichts der Corona-Krise ist es aktuell schwierig bis unmöglich, Eigentümerversammlungen abzuhalten. Wie lang dieser Zustand andauern wird, ist offen. Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz sieht daher temporär geltende Sonderregelungen zum Wohnungseigentumsgesetz vor.
Ab 2026 wird der Einbau von Ölheizungen "geregelt", ein generelles Verbot bleibt allerdings aus. Für Bestandsgebäude gilt zudem eine Härtefallregelung: Hier dürfen auch künftig reine Ölheizungen eingebaut werden, sofern Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt. Die bereits in der EnEV enthaltene Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurde in das GEG integriert.
Seit Jahresanfang beginnt der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) mit einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul. Der Einbau von Smart Metern ist Pflicht für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh jährlich. Die Zusatzkosten für die Smart Meter sind laut Bundesnetzagentur auf 20 EUR jährlich begrenzt.
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wird ab dem 1.1.2021 eine neue CO2-Abgabe auf Heizöl und Gaseingeführt. Die Abgabe beginnt mit 10 EUR/Tonne CO2 und steigt bis 2025 auf 35 EUR/Tonne CO2. Eine Kompensation mit der EEG-Umlage ist geplant. Beschlossen wurde weiterhin ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026, allerdings mit Ausnahmeregelungen. Ein Ersatz von alten Ölheizungen durch klimafreundlichere Modelle wird mit einer Austauschprämie gefördert.
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums auf einen Dritten (z. B. ein Unternehmen) übertragen, haftet die Gemeinschaft einzelnen Eigentümern nicht nach § 280 BGB auf Schadensersatz, wenn der beauftragte Dritte die Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Der Dritte ist in diesem Fall nicht Erfüllungsgehilfe des Verbandes, so dass dessen Verschulden nicht der Gemeinschaft zuzurechnen ist. Das hat der BGH klargestellt.