Die WEG-Reform ist beschlossene Sache: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Reform des Wohnungseigentumsrechts endgültig zugestimmt. Voraussichtlich ab 1.12.2020 gelten die neuen Regelungen.
In Kürze treten zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft, nachdem Bundestag und Bundesrat der WEG-Reform 2020 zugestimmt haben.
Wenn das Gesetz erwartungsgemäß noch im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird, gelten die neuen Vorschriften, die für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer deutliche Veränderungen mit sich bringen, ab dem 1.12.2020.
Die Bundesregierung schafft Anreize für die energetische Sanierung, um die CO2-Emissionen der W&aurmeerzeugung zu reduzieren. Das tat sie zuletzt mit einer seit Januar 2020 geltenden Steuerermäßigung für Investitionen in die Heizungsanlage. Die Modernisierung der Heizungsanlage ist aber nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese von Fachbetrieben vorgenommen wurde.
Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren.
Kurz vor Weihnachten tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklercourtage beim Immobilienkauf regelt: Beauftragt der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung den Makler, muss er dann mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Ab 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Durch das neue Gesetz werden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst.
weiter lesenDer Winter kommt – das Fenster ist undicht, die Heizung bleibt kalt? Bis der Handwerker Zeit hat, kann es in den Großstädten Wochen dauern, wie eine Studie zeigt. Gerade Tischler und Klempner sind kaum kurzfristig zu bekommen. Am wenigsten Geduld brauchen Mieter und Vermieter in München.
Mieter in Deutschland haben vergangenes Jahr so wenig geheizt wie seit 2010 nicht mehr. Trotzdem ist die CO2-Bilanz in den Mehrfamilienhäusern ernüchternd, wie eine Studie zeigt. Es hapere bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden – aber auch an Anreizen für mehr Investitionen.
Im "Wärmemonitor 2019", den das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jährlich auf Basis von Daten des Energiedienstleisters Ista erhebt, sind neben Energiebedarf und Heizkosten erstmals auch die CO2-Emissionen für etwa 300.000 Wohngebäude in der Stichprobe berechnet worden. Obwohl der Heizbedarf erstmals seit 2015 gesunken ist, fällt die Klimabilanz in den Wohngebäuden ernüchternd aus.
Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der von Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und direkt von den Bewohnern des Gebäudes verbraucht wird. Strom aus anderen erneuerbaren Energiequellen (beispielsweise Strom aus Windkraft) fällt nicht unter diese Definition. Das Mieterstromgesetz von 2017 sieht vor, dass der ökostrom vom eigenen Dach für die Mieter, die diesen beziehen möchten, mindestens zehn Prozent günstiger ist als beim örtlichen Stromversorger. Die Vermieter sollten umgekehrt mit dem Verkauf von Strom an die Hausbewohner ihre Investitionskosten decken. Das Gesetz ist weitestgehend wirkungslos geblieben. Nur rund sechs Prozent der anvisierten Leistung wurde tatsächlich installiert.
weiter lesenGrundlagenwissen zu Konzept, Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit. Was versteht man unter einer energetischen Sanierung? Warum ist sie für das Gelingen der Energiewende unerlässlich? Welche Vor- und Nachteile bringt eine energetische Sanierung? Welche Sanierungsmaßnahmen gibt es?
Die Energiewende ist nötig, um den fortschreitenden Klimawandel aufzuhalten und so das Weltklima zu erhalten. Die energetische Gebäudesanierung gilt als eine Stellschraube der Energiewende. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die energetische Sanierung als grundlegendes Konzept zum Klimaschutz vor. Sie erfahren dabei, welche Maßnahmen Sie vornehmen können, um Ihr Haus, sei es von vornherein oder im Nachhinein, energetisch zu sanieren.
Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums auf einen Dritten (z. B. ein Unternehmen) übertragen, haftet die Gemeinschaft einzelnen Eigentümern nicht nach § 280 BGB auf Schadensersatz, wenn der beauftragte Dritte die Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt. Der Dritte ist in diesem Fall nicht Erfüllungsgehilfe des Verbandes, so dass dessen Verschulden nicht der Gemeinschaft zuzurechnen ist. Das hat der BGH klargestellt.